Norm
ABGB §143Rechtssatz
Nicht imstande, sich selbst zu erhalten, ist der Aszendent etwa auch bei unzureichender Altersversorgung oder Pflegebedürftigkeit.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Selbsterhaltungsfähigkeit, Unterhalt, VorfahreEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107950Im RIS seit
14.08.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2020