Norm
MRG §30 Abs2 Z9 DRechtssatz
Im Fall des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 9 MRG ist es erforderlich, daß der Vermieter schon in der Kündigung eine Ersatzwohnung konkret anbietet oder sich schon in der Kündigung ein solches Anbot vorbehält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108211Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008