Norm
FBG §11Rechtssatz
Für die Eintragung eines Überganges von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Vorlage des diesem zugrundeliegenden Notariatsaktes nur dann erforderlich, wenn das Firmenbuchgericht anläßlich seiner amtswegigen Prüfungspflicht Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Gesuch zugrundeliegenden Tatsachen hegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107904Im RIS seit
16.08.1997Zuletzt aktualisiert am
27.04.2021