RS OGH 1997/7/23 7Ob212/97w

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Veröffentlicht am 23.07.1997
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Norm

ABGB §140 Ad
ABGB §156a

Rechtssatz

Hat auch der Kläger die Ehelichkeit eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes erfolgreich bestritten, weil die Formvorschriften des § 156a ABGB nicht eingehalten worden waren, bleibt er doch für dieses Kind unterhaltspflichtig, wenn er sich zu Unterhaltsleistungen mit Vergleich verpflichtet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107986

Dokumentnummer

JJR_19970723_OGH0002_0070OB00212_97W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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