RS OGH 1997/7/24 7Rs166/96z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.07.1997
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Norm

ASVG §362
ASGG §67
ASGG §68

Rechtssatz

Unzulässigkeit des Rechtsweges bei mangelndem Glaubhaftmachen der wesentlichen Änderung des Gesundheitszustandes.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 13 R 31/05g. Diese ist nunmehr unter RW0000658 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000191

Im RIS seit

09.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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