Norm
ASVG §362Rechtssatz
Unzulässigkeit des Rechtsweges bei mangelndem Glaubhaftmachen der wesentlichen Änderung des Gesundheitszustandes.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 13 R 31/05g. Diese ist nunmehr unter RW0000658 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000191Im RIS seit
09.11.2011Zuletzt aktualisiert am
14.12.2011