RS OGH 1997/7/28 8Ob131/97s

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Veröffentlicht am 28.07.1997
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Norm

AGBKr Pkt9 Abs1
HGB §355

Rechtssatz

Die Verletzung der auf § 355 Abs 2 HGB fußenden Verpflichtung des Kreditinstituts, gemäß Punkt 9. Abs 1 AGBKr, mindestens einmal

jährlich Rechnungsabschlüsse zu erteilen, führt zur Berechtigung

des Kunden, Rechnungslegung, allenfalls Schadenersatz, zu begehren,

hat jedoch ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht die Wirkung eines Verzichts.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108279

Dokumentnummer

JJR_19970728_OGH0002_0080OB00131_97S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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