Norm
EO §78Rechtssatz
Das Rekursgericht hat anläßlich des Rekurses gegen die abgewiesene Exekution zur Sicherstellung im Rahmen der Prüfung der wirksamen Zustellung des Exekutionstitels die in erster Instanz unterlaufene Nichtigkeit aufzugreifen und die Sanierung des Vollmachtsmangels zu veranlassen. Der ehemalige Liquidator der von Amts wegen gelöschten GesmbH vertritt diese nicht mehr und kann daher auch keine Prozeßvollmacht für jene erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00007:1997:RWH0000021Dokumentnummer
JJR_19970801_LG00007_00100R00446_97B0000_001