RS OGH 1997/8/12 10ObS197/97m

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Veröffentlicht am 12.08.1997
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Eine vorübergehende aber nicht andauernde Verschlimmerung eines bereits bestehenden krankhaften Zustandes, die zu keiner Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit, zu keiner Minderung der Erwerbsfähigkeit führt und selbst keine selbständige Gesundheitsstörung nach sich zieht, bildet nicht die Voraussetzung, um eine aus einem Arbeitsunfall resultierende Gesundheitsstörung festzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108305

Dokumentnummer

JJR_19970812_OGH0002_010OBS00197_97M0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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