Norm
ASVG §258 Abs4 Z1 litdRechtssatz
Die zur Ermittlung eines Unterhaltsanspruches des Versicherten herangezogene (und aus dem Ehegattenunterhaltsrecht entnommene) 40-Prozent-Formel entspricht zwar einer offensichtlich geübten "Praxis", kann sich jedoch auf keine gesetzliche Grundlage, aber auch auf keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes stützen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
40-%-FormelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108426Dokumentnummer
JJR_19970819_OGH0002_010OBS00202_97X0000_001