RS OGH 1997/8/19 10ObS202/97x, 10ObS74/98z

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Veröffentlicht am 19.08.1997
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Norm

ASVG §258 Abs4 Z1 litd

Rechtssatz

Die zur Ermittlung eines Unterhaltsanspruches des Versicherten herangezogene (und aus dem Ehegattenunterhaltsrecht entnommene) 40-Prozent-Formel entspricht zwar einer offensichtlich geübten "Praxis", kann sich jedoch auf keine gesetzliche Grundlage, aber auch auf keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes stützen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

40-%-Formel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108426

Dokumentnummer

JJR_19970819_OGH0002_010OBS00202_97X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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