Norm
ABGB §6Rechtssatz
Multinationale Verträge stehen unter dem Aspekt des internationalen Rechtsanwendungseinklanges. Die Interpretation einzelner Textelemente darf nur dann von einer nationalen Rechtsordnung ausgehen, wenn diese von den vertragschließenden Teilen bewußt übernommen wurde. Die Übereinkommen von Lugano und Brüssel sind vertragsautonom auszulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108539Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009