Norm
ABGB §1009Rechtssatz
Fahrlässig handelt ein Rechtsanwalt, der im Kaufpreis enthaltene Anliegerkosten dem Verkäufer überweist ohne nachzuprüfen, ob der Verkäufer diese Kosten bereits beglichen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108643Dokumentnummer
JJR_19970828_OGH0002_0030OB02034_96F0000_002