Norm
IPRG §10Rechtssatz
Maßgeblich ist der Ort, wo die grundlegende Entscheidung zur Unternehmensleitung effektiv in laufende Geschäftsführungsakte umgesetzt werden. Unerheblich ist der Ort, den eine Briefkastenfirma als ihren Sitz angibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108520Dokumentnummer
JJR_19970828_OGH0002_0030OB02029_96W0000_001