Norm
EO §1 IERechtssatz
Auch für das Exekutionsverfahren ist Parteifähigkeit Voraussetzung; sie ist vom Bewilligungsgericht selbst dann selbständig zu prüfen, wenn in dem Staat, in dem der Exekutionstitel geschaffen wurde, Rechtsfähigkeit gegeben war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108524Im RIS seit
27.09.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011