RS OGH 1997/8/28 3Ob505/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1997
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Norm

ABGB §144
ABGB §146b
EheG §49 A1e

Rechtssatz

Wer ohne ausreichenden Grund und ohne Zustimmung des den Haushalt führenden Ehepartners gemeinsam mit dem ehelichen Kind den gemeinsamen Haushalt verläßt, begeht eine Eheverfehlung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108841

Im RIS seit

27.09.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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