Norm
StGG Art5Rechtssatz
Der verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsschutz (Art 5 StGG und Art 1 des 1.ZProtEMRK) gilt nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichteshofes nur für "vermögenswerte Privatrechte", nicht jedoch für öffentlich-rechtliche (wie etwa sozialversicherungsrechtliche) Ansprüche. Forderungen aus dem Sozialversichungsverhältnis sind demnach kein Schutzobjekt der Eigentumsgarantie.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108292Im RIS seit
09.10.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2013