RS OGH 1997/9/10 9Ob195/97k, 3Ob192/98a, 9Ob42/99p, 8Ob71/99w, 2Ob18/00m, 9Ob35/00p, 7Ob30/00p, 5Ob2

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Veröffentlicht am 10.09.1997
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Norm

AußStrG §14 Abs1 C2b
AußStrG §14 Abs1 D1b
AußStrG §14 Abs1 D1d4
AußStrG §61 Abs1
EheG §83 Abs1

Rechtssatz

Die Ermittlung des Aufteilungsschlüssels ist eine Frage des Einzelfalles, die die Zulässigkeit der Revision nur im Falle einer auffallenden Fehlbeurteilung rechtfertigen könnte. Von einer solchen kann aber hier nicht die Rede sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108756

Im RIS seit

10.10.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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