RS OGH 1997/9/11 12Os81/97, 15Os83/18x

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Veröffentlicht am 11.09.1997
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Norm

StGB §33
StGB §212 Abs1
StGB §212 Abs1 Z1
StGB Abs1 Z2

Rechtssatz

Da die Angehörigeneigenschaft des Tatopfers - anders als bei der ersten in § 212 Abs 1 StGB genannten Tätergruppe - nicht zu den normativen Voraussetzungen der Tatbegehung zum Nachteil einer der Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden minderjährigen Person zählt, ist der im Mißbrauch des anvertrauten Enkelkindes gelegene besondere Vertrauensbruch durchaus rechtsrichtig als Erschwerungsgrund faßbar (kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108400

Im RIS seit

11.10.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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