Norm
ABGB §1295 IIf7bRechtssatz
Voraussetzung für eine Prospekthaftung ist schon angesichts ihres schadenersatzrechtlichen Charakters, dass der in Anspruch Genommene die Unrichtigkeit der Prospektangaben kennt oder kennen musste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108625Im RIS seit
11.10.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2019