Norm
GBG §65 Abs2Rechtssatz
Die Löschung der Einverleibung des Eigentumsrechts des zu Unrecht eingetragenen bücherlichen Nachmannes aufgrund des Erfolgs der Löschungsklage des bücherlichen Vormannes führt nicht zur Eigentümerlosigkeit der Liegenschaft. Vielmehr versteht es sich von selbst, dass die Löschung der Eigentumseinverleibung des bücherlichen Nachmannes in einem solchen Fall die Wiedereintragung des bücherlichen Vormannes als Eigentümer nach sich zieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108585Im RIS seit
16.10.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020