Norm
MedienG §7aRechtssatz
Im Bereich der Kriminalberichterstattung geschehen schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und Persönlichkeitswerte der von der Berichterstattung Betroffenen, welche zu bloßen Objekten der Berichterstattung herabgewürdigt werden.
In Abwägung der gegensätzlichen Interessen hat der Gesetzgeber in jüngerer Zeit durch die Einführung der §§ 7a und 7b MedG mit 1.Juli 1993 (Art III Mediengesetznov 1992, BGBl 1993/20) eine Wertung vorgenommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108484Im RIS seit
23.10.1997Zuletzt aktualisiert am
02.02.2016