RS OGH 1997/9/25 2Ob286/97s, 3Ob5/98a, 8Ob31/98m, 1Ob109/98f, 7Ob16/00d, 3Ob324/98p, 9Ob157/02g, 8Ob

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Veröffentlicht am 25.09.1997
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Norm

UVG §7 Abs1 Z1

Rechtssatz

Bei Prüfung der Voraussetzungen des § 7 Abs 1 Z 1 UVG ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die Bedenken müssen insofern eine spezielle Qualität aufweisen, als eine hohe Wahrscheinlichkeit für die materielle Unrichtigkeit der titelmäßigen Unterhaltsfestsetzung besteht. Eine "non liquet"-Situation in Bezug auf die Voraussetzungen des § 7 Abs 1 Z 1 UVG geht zu Lasten des vorschussgewährenden Bundes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108443

Im RIS seit

25.10.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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