Norm
KO §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Der Masseverwalter kann die Einverleibung eines Pfandrechtes auf einer Liegenschaft zugunsten einer Bank gemäß § 31 Abs 1 Z 2 KO anfechten, wenn bei einem gemeinsamen Wohnungseigentum von Ehegatten nur ein Ehegatte insolvent wird und damit dessen Verfügung anfechtbar wird, weil ein Weiterbestand eines Pfandrechtes nur auf dem Anteil des nicht insolventen Ehegatten am Mindestanteil der zwingenden Bestimmung des § 9 Abs 2 erster Satz WEG zuwiderläuft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108594Dokumentnummer
JJR_19970930_OGH0002_0050OB02403_96K0000_001