Norm
StGB §72 Abs2Rechtssatz
Aus der im § 72 Abs 2 StGB normierten Gleichstellung des Lebensgefährten mit Angehörigen kann keinesfalls abgeleitet werden, daß dessen Rechtsstellung mit jener des Ehegatten ident ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108779Dokumentnummer
JJR_19970930_OGH0002_0120OS00093_9700000_003