RS OGH 1997/9/30 12Os93/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1997
beobachten
merken

Norm

StGB §72 Abs2

Rechtssatz

Aus der im § 72 Abs 2 StGB normierten Gleichstellung des Lebensgefährten mit Angehörigen kann keinesfalls abgeleitet werden, daß dessen Rechtsstellung mit jener des Ehegatten ident ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108779

Dokumentnummer

JJR_19970930_OGH0002_0120OS00093_9700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten