RS OGH 1997/10/2 15Os104/97, 14Os160/09z

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Veröffentlicht am 02.10.1997
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Norm

StGB §62
StGB §67 Abs2
StGB §278 Abs1
SGG §14 Abs2

Rechtssatz

Da die Bandenbildung durch die in der Folge von den Bandenmitgliedern tatsächlich verübten strafbaren Handlungen nicht verdrängt wird, somit echte Realkonkurrenz vorliegt, wäre es systemwidrig, den Inlandsbezug der rechtlich selbständigen Folgedelikte zusätzlich auch auf die im Ausland bereits vollendete Bandenbildung umzulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108960

Im RIS seit

01.11.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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