Norm
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art19Rechtssatz
Eine über die Rückgabe des Kindes getroffene Entscheidung ist nicht als Entscheidung über das Sorgerecht anzusehen (Art 19 des Übereinkommens); die Vertragsstaaten wenden zur Erreichung der sofortigen Rückgabe des Kindes ihre schnellstmöglichen Verfahren an (ZfRV 1994, 74/17 = EFSlg 72.744). Die Verpflichtung zu rascher Entscheidung schließt es aus, dass das Gericht aufgrund eines unmittelbar vor Abschluss der Erhebungen gestellten Antrages ein Sachverständigengutachten einholt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108469Im RIS seit
06.11.1997Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022