RS OGH 1997/10/14 1Ob144/97a

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Veröffentlicht am 14.10.1997
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Norm

ABGB §364 Abs2 A
ZPO §226 B12
ZPO §405 DIIIe

Rechtssatz

Ein auf bestimmte Vorkehrungen - und sei es auch in Form eines Unterlassungsbegehrens, das etwa auf die Unterlassung der Betriebsfortführung gerichtet ist - zielendes Begehren stellt dem Begehren auf Unterlassung von Imissionen gegenüber ein aliud dar, dessen Zuspruch die Bestimmung des § 405 ZPO entgegensteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108817

Dokumentnummer

JJR_19971014_OGH0002_0010OB00144_97A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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