Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Ein auf bestimmte Vorkehrungen - und sei es auch in Form eines Unterlassungsbegehrens, das etwa auf die Unterlassung der Betriebsfortführung gerichtet ist - zielendes Begehren stellt dem Begehren auf Unterlassung von Imissionen gegenüber ein aliud dar, dessen Zuspruch die Bestimmung des § 405 ZPO entgegensteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108817Dokumentnummer
JJR_19971014_OGH0002_0010OB00144_97A0000_002