Norm
ABGB §1053Rechtssatz
Die dauerhafte Überlassung einer auf Datenträgern verkörperten Standardsoftware gegen einmaliges Entgelt ist als Kauf zu qualifizieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108702Im RIS seit
13.11.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015