RS OGH 1997/10/15 10ObS167/97z, 10ObS433/97t

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Veröffentlicht am 15.10.1997
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Norm

ASVG §253c

Rechtssatz

Für den Anspruch auf Gleitpension ist das Fehlen einer versicherungspflichtigen unselbständigen Erwerbstätigkeit am Stichtag keine Voraussetzung, das heißt daß eine solche Tätigkeit mit gewissen Einschränkungen weiter ausgeübt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108635

Dokumentnummer

JJR_19971015_OGH0002_010OBS00167_97Z0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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