Norm
ASVG §253cRechtssatz
Für den Anspruch auf Gleitpension ist das Fehlen einer versicherungspflichtigen unselbständigen Erwerbstätigkeit am Stichtag keine Voraussetzung, das heißt daß eine solche Tätigkeit mit gewissen Einschränkungen weiter ausgeübt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108635Dokumentnummer
JJR_19971015_OGH0002_010OBS00167_97Z0000_003