Norm
ASVG §273 Abs1Rechtssatz
Ein in einem Beruf mit weit überwiegender technischer Qualifikation tätiger Versicherter (hier: Kraftfahrzeug-Kundendienstberater) kann nicht auf einen ausschließlich kaufmännischen Beruf (hier: Fakturist) verwiesen werden. Eine Verweisung auf eine völlig anders gelagerte Sparte ist nicht zulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kfz-KundendienstberaterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108694Im RIS seit
14.11.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2015