RS OGH 1997/10/15 10ObS360/97g, 10ObS211/98x, 10ObS271/98w, 10ObS198/99m, 10ObS67/01b, 10ObS173/02t,

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Veröffentlicht am 15.10.1997
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Norm

ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Ein in einem Beruf mit weit überwiegender technischer Qualifikation tätiger Versicherter (hier: Kraftfahrzeug-Kundendienstberater) kann nicht auf einen ausschließlich kaufmännischen Beruf (hier: Fakturist) verwiesen werden. Eine Verweisung auf eine völlig anders gelagerte Sparte ist nicht zulässig.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 360/97g
    Entscheidungstext OGH 15.10.1997 10 ObS 360/97g
  • 10 ObS 211/98x
    Entscheidungstext OGH 23.06.1998 10 ObS 211/98x
    Auch; Beisatz: Hier: Versicherter war Fahrlehrer. (T1) Veröff: SZ 71/106
  • 10 ObS 271/98w
    Entscheidungstext OGH 01.12.1998 10 ObS 271/98w
    Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Versicherter war Fahrschullehrer (T2)
  • 10 ObS 198/99m
    Entscheidungstext OGH 14.09.1999 10 ObS 198/99m
    nur: Ein in einem Beruf mit weit überwiegender technischer Qualifikation tätiger Versicherter kann nicht auf einen ausschließlich kaufmännischen Beruf verwiesen werden. Eine Verweisung auf eine völlig anders gelagerte Sparte ist nicht zulässig. (T3)
  • 10 ObS 67/01b
    Entscheidungstext OGH 20.03.2001 10 ObS 67/01b
    nur: Eine Verweisung auf eine völlig anders gelagerte Sparte ist nicht zulässig. (T4)
  • 10 ObS 173/02t
    Entscheidungstext OGH 18.07.2002 10 ObS 173/02t
    Vgl auch; nur T4
  • 10 ObS 71/06y
    Entscheidungstext OGH 17.08.2006 10 ObS 71/06y
    Auch; nur T3; Beisatz: So wie im Falle des Klägers eine Verweisung von der von ihm zuletzt ausgeübten kaufmännischen Tätigkeit auf einen überwiegend technischen Beruf nicht in Betracht kommt, vermag auch umgekehrt die frühere Ausübung eines technischen Berufes durch den Kläger keine Einschränkung seiner Verweisbarkeit im Rahmen seines zuletzt ausgeübten kaufmännischen Berufes zu bewirken. (T5)
  • 10 ObS 80/09a
    Entscheidungstext OGH 12.05.2009 10 ObS 80/09a
    Auch; Beisatz: Die frühere Ausübung eines technischen Berufs durch den Versicherten (hier: gelernter Wasser- und Heizungsinstallateur) bewirkt keine Einschränkung seiner Verweisbarkeit im Rahmen seines zuletzt ausgeübten (überwiegend) kaufmännischen Berufs, mögen auch die im erlernten Beruf erworbenen technischen Kenntnisse bei seiner zuletzt ausgeübten Angestelltentätigkeit von wesentlicher Bedeutung gewesen sein. (T6)
  • 10 ObS 2/10g
    Entscheidungstext OGH 01.06.2010 10 ObS 2/10g
    nur T4; Beisatz: Hier: Versicherter war Croupier. (T7)
  • 10 ObS 43/14t
    Entscheidungstext OGH 23.04.2014 10 ObS 43/14t
  • 10 ObS 125/14a
    Entscheidungstext OGH 21.10.2014 10 ObS 125/14a
    Vgl

Schlagworte

Kfz-Kundendienstberater

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108694

Im RIS seit

14.11.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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