RS OGH 1997/10/15 3Ob152/97t, 5Ob57/02x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1997
beobachten
merken

Norm

MRG §12 Abs2 B

Rechtssatz

Ist die Mietrechtsabtretung schwebend unwirksam, gehören die Mietrechte während des Schwebezustands im Verhältnis zum Vermieter nach wie vor zum Vermögen des Abtretenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108924

Dokumentnummer

JJR_19971015_OGH0002_0030OB00152_97T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten