RS OGH 1997/10/22 7Ob169/97x

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Veröffentlicht am 22.10.1997
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Norm

MRG §12a Abs3

Rechtssatz

Auf die Frage, ob bei dem dem Vermieter zur Verfügung stehenden Haftungsfonds im weiteren Sinn eine Änderung eintrat - wie insbesondere durch den Wechsel natürlicher Personen als Vollhafter - kommt es nach der Bestimmung des § 12a Abs 3 MRG nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108733

Dokumentnummer

JJR_19971022_OGH0002_0070OB00169_97X0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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