Norm
ZPO §528 Abs1Rechtssatz
Ob mit einer am Tag nach dem ersten Zustellversuch angetretenen Amerikareise ein triftiger Grund vorliegt, der infolge Abwesenheit des Adressaten beim zweiten Zustellversuch die Unwirksamkeit der Hinterlegung zur Folge hat (vgl SZ 65/127), ist eine Frage des Einzelfalles.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108689Im RIS seit
21.11.1997Zuletzt aktualisiert am
02.04.2013