Norm
EO §74Rechtssatz
Werden Normalkosten bei einem Streitwert von über S 500.000,-- verzeichnet, so sind diese im festgesetzten Höchstmaß zuzuerkennen (wie WR 756).
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 4 R 343/05y. Diese ist nunmehr unter RW0000679 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000216Im RIS seit
10.11.2011Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011