RS OGH 1997/10/28 1R472/97p

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Norm

ZPO §234

Rechtssatz

Hat der Ersteher einer zwangsversteigerten Liegenschaft den alten Mietvertrag fortgesetzt oder mit dem alten Mieter einen neuen Mietvertrag abgeschlossen, dann ist dem Kündigungs- oder Räumungsbegehren des früheren Eigentümers der Boden entzogen.

Anmerkung

0000012

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:0LG0929:1997:RFE0000012

Dokumentnummer

JJR_19971028_0LG0929_00100R00472_97P0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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