Norm
ZPO §321Rechtssatz
Gründe, die eine Aussageverweigerung rechtfertigen können, sind nicht von Amts wegen wahrzunehmen. Es ist allein Sache des Zeugen, Gründe für eine Aussageverweigerung vorzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108824Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009