RS OGH 1997/10/28 13R193/97y

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Norm

KO §182

Rechtssatz

Bloß fallweise ausgeübte selbständige Nebenbeschäftigungen einer Angestellten sind nicht unter dem Begriff des Unternehmens nach § 182 KO zu subsumieren. Entscheidend ist, ob mit dem Auftreten von Schwierigkeiten zu rechnen ist, die üblicherweise bei einem Unternehmenskonkurs auftreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00309:1997:RES0000004

Dokumentnummer

JJR_19971028_LG00309_01300R00193_97Y0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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