RS OGH 1997/10/28 1Ob173/97s, 1Ob206/10s

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Norm

WRG §31 Abs1

Rechtssatz

Mit dem Betrieb der Anlage muss die Gewässerbeeinträchtigung nicht "geradezu typisch" verbunden sein, sondern es genügt, dass die Anlage beziehungsweise ihr Betrieb zu einer solchen Einwirkung konkret geeignet ist (arg: "herbeiführen können").

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108676

Im RIS seit

27.11.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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