RS OGH 1997/10/28 1R472/97p

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Norm

EO §156
ZPO §234

Rechtssatz

Die Veräußerung einer vermieteten Sache hat auf den Kündigungs- oder Räumungsprozeß gemäß § 234 ZPO keinen Einfluß. Dies gilt auch bei einem Erwerb durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren.

Anmerkung

0000011

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:0LG0929:1997:RFE0000011

Dokumentnummer

JJR_19971028_0LG0929_00100R00472_97P0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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