RS OGH 1997/10/29 13Os159/97

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Veröffentlicht am 29.10.1997
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Norm

StPO §181 Abs1 Satz2

Rechtssatz

Die Ansicht, nach Erledigung einer Haftbeschwerde sei eine "Originalentscheidung" dem Verteidiger noch vor Ablauf der durch den angefochtenen Beschluß in Gang gesetzten (bereits überholten) Haftfrist bei sonst zwingender Enthaftung zuzustellen, findet im Gesetz keine Deckung (§ 181 Abs 1 zweiter Satz StPO).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108800

Dokumentnummer

JJR_19971029_OGH0002_0130OS00159_9700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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