Norm
GmbHG §74Rechtssatz
Die Qualifikation einer Leistung des Gesellschafters als Eigenkapitalersatz erfordert keine Mindestbeteiligung am Gesellschaftsvermögen. Hier: Stehenlassen von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis durch einen Arbeitnehmer einer GmbH, der zugleich auch deren Gesellschafter, nicht aber Geschäftsführer ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108750Dokumentnummer
JJR_19971030_OGH0002_0080OB00254_97D0000_001