Norm
ASVG §176 Abs1 Z7Rechtssatz
Alle Tätigkeiten, die nicht unter Ausbildung, Übung oder Einsatz eingeordnet werden können, waren nach § 176 ABs 1 Z 7 aF ASVG nicht geschützt, auch wenn sie zu den Aufgaben der Feuerwehr gehörten, wie solche, die nach § 63 nöFGG ersatzpflichtig sind und außerhalb der Verpflichtung zur Hilfeleistung erbracht wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109067Dokumentnummer
JJR_19971104_OGH0002_010OBS00312_97Y0000_006