RS OGH 1997/11/4 10ObS312/97y

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Veröffentlicht am 04.11.1997
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z7
nöFGG §63

Rechtssatz

Alle Tätigkeiten, die nicht unter Ausbildung, Übung oder Einsatz eingeordnet werden können, waren nach § 176 ABs 1 Z 7 aF ASVG nicht geschützt, auch wenn sie zu den Aufgaben der Feuerwehr gehörten, wie solche, die nach § 63 nöFGG ersatzpflichtig sind und außerhalb der Verpflichtung zur Hilfeleistung erbracht wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109067

Dokumentnummer

JJR_19971104_OGH0002_010OBS00312_97Y0000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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