Norm
ASVG §131Rechtssatz
Die Kürzung des Kostenerstattungsanspruchs bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes für "eine" Ordination mit 2/5 der in Betracht kommenden pauschalierten Grundvergütung (Fallpauschale) steht nicht im Widerspruch zu § 131 ASVG. Der Gesetzgeber geht nämlich nicht vom Grundsatz einer vollen Kostenerstattung im Sinne einer Gleichbehandlung von Vertragsärzten und Wahlärzten aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109069Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008