Norm
ZPO §116Rechtssatz
Ein Antrag auf Bestellung eines Kurators gemäß § 116 ZPO kann nur bei Änderung der maßgeblichen Verhältnisse wiederholt werden.
Anmerkung
Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 14 R 183/05t. Diese ist nunmehr unter RW0000669 abrufbar.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1997:RW0000204Im RIS seit
09.11.2011Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011