Norm
MRG §16 Abs2 Z3Rechtssatz
§ 16 Abs 2 Z 3 alte Fassung MRG verlangt für die Einstufung einer Wohnung in die höherwertige Kategorie (anstatt in die Ausstattungskategorie D) (neben einer Wasserentnahmestelle) nur ein "Klosett im Inneren". Es kommt dabei auf den zeitgemäßen Standard des Klosetts nicht an (MietSlg 47/27).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108985Im RIS seit
11.12.1997Zuletzt aktualisiert am
27.03.2015