Norm
MRG §16 Abs2 Z1Rechtssatz
Mit der Wortwahl "zeitgemäß" wollte der Gesetzgeber Maß an der sich ständig verbessernden Wohnkultur nehmen und nicht die Zustände versteinern lassen, die sich aus wirtschaftlichen Notlagen ergeben hatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108986Dokumentnummer
JJR_19971111_OGH0002_0050OB00422_97P0000_002