Norm
ZPO §41Rechtssatz
Werden in einer (Mahn-)klage Inkasso- oder Mahnspesen auf eine privatrechtliche Vereinbarung gestützt, so können diese als Hauptanspruch geltend gemacht werden; der Zahlungsbefehl ist ohne Überprüfung der materiellen Richtigkeit der Klagsbehauptungen zu erlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00469:1997:RRD0000003Dokumentnummer
JJR_19971111_LG00469_00600R00285_96W0000_004