RS OGH 1997/11/11 6R285/96w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1997
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Norm

ZPO §41
ZPO §448

Rechtssatz

Werden in einer (Mahn-)klage Inkasso- oder Mahnspesen auf eine privatrechtliche Vereinbarung gestützt, so können diese als Hauptanspruch geltend gemacht werden; der Zahlungsbefehl ist ohne Überprüfung der materiellen Richtigkeit der Klagsbehauptungen zu erlassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:1997:RRD0000003

Dokumentnummer

JJR_19971111_LG00469_00600R00285_96W0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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