Norm
EO §17 Abs2Rechtssatz
Der Umstand, daß das Urteil im Feststellungsprozeß über das Nichtbestehen eines in einem Notariatsakt verbrieften vollstreckbaren Anspruches zur Einstellung eines allenfalls geführten Exekutionsverfahren führen kann, macht die Feststellungsklage noch nicht zu einer exekutionsrechtlichen Klage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109000Dokumentnummer
JJR_19971111_OGH0002_0070OB00300_97M0000_002