Norm
WEG 1975 §25 Abs1Rechtssatz
Wenn ein Kläger in Ausnützung aller Möglichkeiten des § 25 Abs 1 WEG die Einverleibung seines Eigentumsrechtes am Mindestanteil und seines Wohnungseigentums an der zugesagten Wohnung oder der sonstigen Räumlichkeit begehrt, dann braucht er einen entsprechenden Titel gegen alle Miteigentümer und muss auch alle Miteigentümer gemeinsam klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108933Im RIS seit
11.12.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2013