Norm
BAG §15 Abs4 litbRechtssatz
Stirbt der gleichzeitig als Ausbildner eines Lehrlings tätige Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und bestellt diese keinen neuen Geschäftsführer und Ausbildner, ist der Lehrling zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigt, dies unter Wahrung aller ihm nach § 1162b ABGB, § 29 AngG oder § 84 GewO 1859 zustehenden Ansprüche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109235Dokumentnummer
JJR_19971113_OGH0002_008OBA00192_97M0000_002