RS OGH 1997/11/13 8ObA192/97m

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Veröffentlicht am 13.11.1997
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Norm

BAG §15 Abs4 litb
GmbHG §15

Rechtssatz

Stirbt der gleichzeitig als Ausbildner eines Lehrlings tätige Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und bestellt diese keinen neuen Geschäftsführer und Ausbildner, ist der Lehrling zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigt, dies unter Wahrung aller ihm nach § 1162b ABGB, § 29 AngG oder § 84 GewO 1859 zustehenden Ansprüche.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109235

Dokumentnummer

JJR_19971113_OGH0002_008OBA00192_97M0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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