RS OGH 1997/11/14 1R280/97m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1997
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Norm

ZPO §41
ZPO §43 Abs1

Rechtssatz

Bei Erlassung eines Zahlungsbefehles nach teilweiser Zurückweisung der Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges sind der klagenden Partei nur jene Kosten zu ersetzen, die entstanden wären, wenn lediglich der berechtigte Teil des Begehrens erhoben worden wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00609:1997:RLE0000001

Dokumentnummer

JJR_19971114_LG00609_00100R00280_97M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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