Norm
ZPO §41Rechtssatz
Bei Erlassung eines Zahlungsbefehles nach teilweiser Zurückweisung der Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges sind der klagenden Partei nur jene Kosten zu ersetzen, die entstanden wären, wenn lediglich der berechtigte Teil des Begehrens erhoben worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00609:1997:RLE0000001Dokumentnummer
JJR_19971114_LG00609_00100R00280_97M0000_001